Funkgeräte mit 8.33 kHz-Frequenzabstand
Die Einführung des 8.33-kHz-Frequenzabstandes wird in Zukunft Luftfahrzeuge in allen Lufträumen betreffen. Eurocontrol hat ein Faltblatt mit geplanten Übergangsbestimmungen und Terminen herausgegeben. Nach den zu erwartenden Vorgaben der Europäischen Kommission ist festgehalten, dass ab 1. Januar 2018 jeglicher Luftverkehrsteilnehmer in der Lage sein muss, die Frequenzen mit 8.33 kHz Abstand zu nutzen.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein neues Flugfunkgerät zu kaufen, der sollte sich schon heute für ein 8,33 kHz-Gerät entscheiden.




